Sonderwünsche und Eigenleistungen werden 1:1
berücksichtigt. Das bedeutet, dass reine Handwerkerleistungen
(Lohn, Material und Gewinn des Handwerkers) abgerechnet werden.
Unser Markenbewusstsein wird Ihnen genauso zusagen, wie unsere detaillierte
Bau- und Leistungsbeschreibung.
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